Muster-Raumvermietungsvertrag
(für Hochzeiten, Geburtstage und sonstige Veranstaltungen)
Für die Bereitstellung einer unserer Festräume zur Hochzeit, Geburtstag etc. wird zwischen dem Eventhaus Kuckucks Nest Westerkappeln und dem Gastgeber folgende Vereinbarung geschlossen:
Straße: Musterstraße
PLZ/Wohnort: XXXXX Musterstadt
Telefon: [Telefonnummer]
E-Mail: [E-Mail-Adresse]
Wir stellen Ihnen unsere/n großen Raum und / oder kleinen Raum für Ihre Feier am [Datum] ab [Uhrzeit] zur Verfügung und verpflichten uns, die Räumlichkeiten freizuhalten und nicht weiterzuvermieten.
5 Monate vor der Veranstaltung wird eine Anzahlung des jeweiligen Raumes fällig. Kleiner Raum 200,- € / großer Raum 450,- € / beide Räume 550,- € inkl. 19% MwSt. Sie können den Betrag, im Betreff mit Ihrem Namen und dem Veranstaltungsdatum, auf das im Vertrag genannte Konto (Kuckucks Nest / Monique Diekamp) überweisen.
Die Raummiete für Veranstaltungen beträgt für den großen Raum 450,- € inkl. 19 % MwSt. für 10 Std. (entspricht 8 Std. Feier zuzüglich Vorbereitungen und Aufräumen). Für den kleinen Raum 200,- € inkl. 19 % MwSt. für 10 Std. (entspricht ca. 8 Std. Feier zuzüglich Vorbereitungen und Aufräumen).
Sollten Sie den kleinen Raum für Ihre Veranstaltung zusätzlich buchen wollen, z.B. als Buffet-Raum oder Sonstiges, erheben wir eine Raummiete von 550,- € inkl. 19% MwSt. für beide Räume inkl. Tischdecken.
Die Raummiete beinhaltet die Nutzung des Raumes und die Betriebskosten (Wasser, Strom, Heizung, Endreinigung... und in den Sommermonaten die Nutzung des Biergartens).
Sonstige Dienstleistungen, Getränke, Tischdecken, Stuhlhussen, Geschirr und Personal werden zum Teil gesondert berechnet (siehe Preisliste).
Alle nicht in der Getränkeliste aufgeführten Getränke, die wir nicht besorgen können oder möchten, dürfen nach Absprache selbst mitgebracht werden. Dafür wird Flaschengeld berechnet, welches sich nach dem Einkaufswert richtet.
Fehlendes Besteck, Sitzkissen für die Gartenstühle (falls diese fehlen oder extrem verschmutzt) sowie zerbrochene Teller und Glasbruch werden zum Neuanschaffungspreis berechnet.
Ein Rücktritt oder eine Umbuchung Ihrerseits ist bis 5 Monate vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Stornierungen können nur per E-Mail an
Da für viele Veranstaltungen ein längerer Vorlauf nötig ist und wir bei Absage der Veranstaltung den Veranstaltungsraum eventuell nicht mehr vermieten können, wird Ihnen bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb der 5 Monate vor der Veranstaltung die bereits geleistete Anzahlung als entgangener Umsatz in Rechnung gestellt und somit nicht zurückgezahlt (Ausnahme siehe Punkt 12).
Bei einer Stornierung der gesamten Veranstaltung berechnen wir zusätzlich zur Raummiete
ab 8 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum 40%,
ab 4 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum 60%,
ab 1 Woche vor dem Veranstaltungsdatum 70%
des Veranstaltungs-Umsatzes.
Für die Berechnung der Summe gehen wir von einem Getränke-Mindestumsatz kleiner Raum von 20,- € inkl. 19% MwSt. und großer Raum von 35,- € inkl. 19% MwSt. pro Person aus.
Sollten wir die Räumlichkeit an dem eigentlichen Veranstaltungstag weiter vermietet bekommen, wird die Anzahlung durch uns selbstverständlich an Sie zurückgezahlt. Ausgenommen sind Trauerfeiern. Eine Weitervermietung unserer Räumlichkeiten durch Sie als Gast ist ausgeschlossen.
Die genaue Personenzahl muss spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.
Die Gesamtrechnung Ihrer Veranstaltung können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge auf das unter Punkt 3. genannte Konto überweisen. Barzahlung ist nur unter besonderen Umständen erwünscht und muss vorher mit uns abgesprochen werden.
Für das Catering oder für selbst mitgebrachte Produkte übernehmen wir keinerlei Verantwortung. Der Caterer bzw. die Person ist selbst dafür zuständig, dass die angebotenen Produkte beschriftet und gekennzeichnet sind. Ebenso, dass die Chafing-Dishes und das Geschirr vom Caterer zeitnah, spätestens bis mittags 12 Uhr am Folgetag abgeholt werden, soweit keine andere Uhrzeit vereinbart wurde.
Sollte ein Caterer Speisen inkl. Geschirr anliefern, hat dieser Sorge zu tragen, dieses in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall wird vom Kuckucks Nest kein fehlendes Geschirr oder Besteck sowie Anleger verliehen.
Jeder Gastgeber bzw. Caterer ist für seinen Müll selbstverantwortlich und muss diesen auch selber entsorgen. Ansonsten fallen Müllentsorgungskosten an.
Konfetti ist bei uns komplett untersagt, sowie Wunderkerzen und das Rauchen in unseren Räumlichkeiten. Ebenfalls dürfen keine Nägel in die Wände oder Holzpfeiler geschlagen werden.
Entstandene Schäden am Mobiliar oder an den Räumen sind unverzüglich der Versicherung zu melden, um den Schaden so schnell wie möglich zu reparieren bzw. zu ersetzen.
20. Sind Sondervereinbarungen getroffen worden, gelten diese (siehe unten).
21. Die ergänzenden Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.
22. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
Dieses ist nur ein Ausschnitt aus unserem Vertrag mit den wichtigsten Informationen und kann nicht für einen Vertragsabschluss verwendet werden.